Eingliederungshilfe

Unser übergeordnetes Behandlungsziel
besteht darin, den Bewohnerinnen und Bewohnern die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen; wir wollen ihnen schrittweise zu einem Leben verhelfen, wie es dem Leben der übrigen Bevölkerung nahekommt.

In diesem Sinne haben wir im Wohnbereich Förderprogramme durchgeführt in Richtung auf eine zunehmende Selbständigkeit der Bewohner bei der Bewältigung lebenspraktischer Aufgaben; im Förderbereich haben wir kontinuierliche Anstrengungen unternommen, um ihnen auch den Weg in die berufliche Bildung, also die Integration in eine Werkstatt für Behinderte zu öffnen.

Wir leisten Eingliederungshilfe nach § 53 , 54 SGB XII vormals § 39 BSHG.

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